Bei mir hat die Polizei auch schon mal "festgestellt" dass ich keine Fahrerlaubnis hätte.
Meine Tasche war mitsamt Papieren einige Monate vorher geklaut worden und ich hatte noch keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Da ich selbst zu der Zeit kein Auto hatte stand es in der Dringlichkeit recht weit unten. Es ergab sich, dass ich mit dem Auto von einem Freund denselben fahren musste weil er nicht fahrtauglich war. Fahren ohne Papiere ist mE eine Owi und kostet 10€. Soweit der Plan. Es kam wie es kommen musste, Routinekontrolle wegen Alkohol bei jungem Fahrer in der Nähe einer größeren Festlichkeit. Sie prüften telefonisch mit meinen Daten gemäß Personalausweis was mit meinem Führerschein wäre. Die Beamten gaben ihn mir zurück mit der Auskunft ich hätte keinen Führerschein. Nicht entzogen oder so, es wäre vielmehr überhaupt keiner auf mich eingetragen. Jetzt versuchen Sie dem überaus selbstzufriedenen Beamten mal vor Ort zu erklären dass Sie seinerzeit durchaus eine Fahrschule besucht haben....
Das Auto musste stehenbleiben, Strafanzeige, Staatsanwaltschaft mit allem drum und dran. Die Ermittlungen derselben richteten sich ausschließlich in eine Richtung und das war nicht meine. Einen Eintrag gab es nirgendwo und ein Dokument hatte ich ja auch nicht. Die Staatsanwaltschaft glaubte mir nicht mal ausreichend um sich dafür zu interessieren dass ich ihnen eine Fahrschule hätte nennen können. Glücklicherweise fand ich in alten Unterlagen noch eine Fotokopie des alten Führerscheins. Darauf war immerhin eine Nummer zu erkennen, und die Nummer auf einem solchen Dokument wird ja nur einmal vergeben. Es stellte sich dann doch als Behördenfehler heraus. Irgendwer hatte mir damals zwar einen Führerschein ausgestellt, aber freundlicherweise vergessen es an geeigneter Stelle zu vermerken. Erklären Sie sowas mal dem überheblich-arroganten Menschen in grün vor Ort, der den ganzen Tag mit Lügnern und grenzdebilen zu tun hat, und Sie wie einein solchen auch behandelt!
Meine Tasche war mitsamt Papieren einige Monate vorher geklaut worden und ich hatte noch keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Da ich selbst zu der Zeit kein Auto hatte stand es in der Dringlichkeit recht weit unten. Es ergab sich, dass ich mit dem Auto von einem Freund denselben fahren musste weil er nicht fahrtauglich war. Fahren ohne Papiere ist mE eine Owi und kostet 10€. Soweit der Plan. Es kam wie es kommen musste, Routinekontrolle wegen Alkohol bei jungem Fahrer in der Nähe einer größeren Festlichkeit. Sie prüften telefonisch mit meinen Daten gemäß Personalausweis was mit meinem Führerschein wäre. Die Beamten gaben ihn mir zurück mit der Auskunft ich hätte keinen Führerschein. Nicht entzogen oder so, es wäre vielmehr überhaupt keiner auf mich eingetragen. Jetzt versuchen Sie dem überaus selbstzufriedenen Beamten mal vor Ort zu erklären dass Sie seinerzeit durchaus eine Fahrschule besucht haben....
Das Auto musste stehenbleiben, Strafanzeige, Staatsanwaltschaft mit allem drum und dran. Die Ermittlungen derselben richteten sich ausschließlich in eine Richtung und das war nicht meine. Einen Eintrag gab es nirgendwo und ein Dokument hatte ich ja auch nicht. Die Staatsanwaltschaft glaubte mir nicht mal ausreichend um sich dafür zu interessieren dass ich ihnen eine Fahrschule hätte nennen können. Glücklicherweise fand ich in alten Unterlagen noch eine Fotokopie des alten Führerscheins. Darauf war immerhin eine Nummer zu erkennen, und die Nummer auf einem solchen Dokument wird ja nur einmal vergeben. Es stellte sich dann doch als Behördenfehler heraus. Irgendwer hatte mir damals zwar einen Führerschein ausgestellt, aber freundlicherweise vergessen es an geeigneter Stelle zu vermerken. Erklären Sie sowas mal dem überheblich-arroganten Menschen in grün vor Ort, der den ganzen Tag mit Lügnern und grenzdebilen zu tun hat, und Sie wie einein solchen auch behandelt!